Untersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz

unsere Untersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz umfassen folgende Leistungen:

 


1.


Untersuchung von medizinischem Hilfspersonal im Klinik- und Praxisbereich

     
         
 


2.


Untersuchungen von Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen

   
         
 


3.


Belehrungen nach IFSG
(z.B. Lebensmittelbranche, Gastronomie)

   
         
 


4.


Untersuchungen hinsichtlich Biostoffverordnung
(z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Betreuungseinrichtungen)

   

 


Für eine Beratung oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:

Mob. 01 70 / 3 01 64 60
Tel. 0 99 31 / 9 07 87 87
Fax 0 99 31 / 9 07 87 79

oder schreiben Sie uns